Rechtsprechung
   VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75832
VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569 (https://dejure.org/2008,75832)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17.03.2008 - Au 5 K 07.569 (https://dejure.org/2008,75832)
VG Augsburg, Entscheidung vom 17. März 2008 - Au 5 K 07.569 (https://dejure.org/2008,75832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Entgegenstehen von Zielen der Raumordnung; Fehlende Zustimmung der Luftfahrtbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Das Zurücktreten der Privilegierung in Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Gesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Planungsträger sicherstellt, dass sich die privilegierten Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (BVerwG vom 17.12.2002 NVwZ 2003, 733).

    Die Planung läuft dennoch erkennbar nicht auf eine "Verhinderungs-" oder "Feigenblattplanung" hinaus (BVerwG vom 13.03.2003 a.a.O.; vom 17.12.2002 a.a.O.; BayVGH vom 30.6.2005 a.a.O.).

    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt insofern kein absolutes Zulassungshindernis auf, sondern der Planungsvorbehalt steht unter einem gesetzlichen "Ausnahmevorbehalt", der die Möglichkeit zur Abweichung in atypischen Einzelfällen eröffnet (BVerwG vom 17.12.2002 a.a.O.).

    Die Atypik kann sich insbesondere auch daraus ergeben, dass aufgrund topographischer oder sonstiger Besonderheiten eine Beeinträchtigung der als störempfindlich und schutzwürdig eingestuften Funktionen des betreffenden Landschaftsraums nicht zu besorgen ist, so dass es der Zielrichtung des Planvorbehalts nicht widerspricht, das Vorhaben zuzulassen (BVerwG vom 17.12.2002 a.a.O.; vom 13.3.2003 a.a.O.; OVG NRW vom 28.11.2007 Az. 8 A 4744/06).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Die in der Gesetzesbegründung geschilderte Interessenlage ist zumindest für die Fortführung rechtshängiger Verpflichtungsklagen auf Erteilung von Bauvorbescheiden vergleichbar und es ist nicht ansatzweise erkennbar, dass der Gesetzgeber die in der Praxis aufgetretenen Probleme für diese Fallgestaltungen abweichend gelöst hätte, wenn er sie im Blick gehabt hätte (OVG NRW vom 6.9.2007 Az. 8 A 4566/04).

    Denn aufgrund der Umstellung der Klage gemäß § 67 Abs. 9 Satz 4 BImSchG wird das Verfahren in dem Stadium, in dem es sich befindet, nach Immissionsschutzrecht zu Ende geführt (OVG NRW vom 6.9.2007 a.a.O.; OVG RhPf vom 6.7.2005 BauR 2005, 1758).

    Die Genehmigungsfähigkeit des Standorts einer Anlage umfasst insbesondere auch bauplanungsrechtliche Fragen, die als einzelne Genehmigungsvoraussetzungen zum Gegenstand eines Vorbescheids gemacht werden können (OVG NRW vom 6.9.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.09.2007 - 14 B 05.2149

    Bauplanungsrecht: Raumbedeutsame Windkraftanlage // Raumbedeutsame

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie und der damit verbundene Ausschluss der Errichtung von Windkraftanlagen auf anderen Flächen finden eine ausreichende Rechtsgrundlage in Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayLPlG in der Fassung vom 27. Dezember 2004, die am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist (BayVGH vom 24.9.2007 Az. 14 B 05.2149, 14 B 05.2151).

    Auch solche Plansätze, die eine Regel-Ausnahme-Struktur aufweisen, erfüllen die Merkmale einer "abschließenden landesplanerischen Abwägung", wenn der Plangeber neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit tatbestandlicher Bestimmtheit oder wenigstens Bestimmbarkeit selbst festgelegt hat (BVerwG vom 18.9.2003 BVerwGE 119, 54; BayVGH vom 24.9.2007 a.a.O.).

    Die Festlegung von Konzentrationszonen erfordert vielmehr ein schlüssiges, gesamträumliches Planungskonzept, das sicherstellt, dass ausreichend Flächen vorgesehen sind, auf denen sich die privilegierten Vorhaben gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (BVerwG vom 21.10.2004 BVerwGE 122, 109; BayVGH vom 24.9.2007 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2001 - 7 A 4857/00

    Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Ein atypischer Einzelfall ist bei Umständen zu bejahen, die bei der Festlegung der Vorrangzonen gerade nicht berücksichtigt wurden, oder auch solche Umstände, die zwar bei der Prüfung der ungeeigneten Bereiche berücksichtigt wurden, im Einzelfall wegen der notwendigerweise nur groben Betrachtung der von der Ausschlusswirkung erfassten übrigen Bereiche aber tatsächlich nicht greifen (OVG NRW vom 30.11.2001 NVwZ 2002, 1135; VG Giessen vom 16.2.2004 NVwZ-RR 2005, 95).
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Die Zustimmungsversagung ist daher erst dann fehlerhaft und damit im Rahmen der Verpflichtungsklage auf baurechtliche Zulassung eines Vorhabens unbeachtlich, wenn sich im Rahmen der gerichtlichen Vollprüfung die mangelnde Notwendigkeit für die Sicherung des Luftverkehrs herausstellt (BVerwG vom 16.7.1965 DÖV 1966, 130 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 4744/06

    Konzentrationszone für Windkraftnutzung

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Die Atypik kann sich insbesondere auch daraus ergeben, dass aufgrund topographischer oder sonstiger Besonderheiten eine Beeinträchtigung der als störempfindlich und schutzwürdig eingestuften Funktionen des betreffenden Landschaftsraums nicht zu besorgen ist, so dass es der Zielrichtung des Planvorbehalts nicht widerspricht, das Vorhaben zuzulassen (BVerwG vom 17.12.2002 a.a.O.; vom 13.3.2003 a.a.O.; OVG NRW vom 28.11.2007 Az. 8 A 4744/06).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 8 A 12244/04

    Versagung luftfahrtbehördlicher Zustimmung für Windenergieanlage

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Bei der Entscheidung über die Erteilung der luftfahrtbehördlichen Zustimmung handelt es sich weder um eine Planungs- noch um eine Ermessensentscheidung (OVG RhPf vom 7.3.2005 NVwZ-RR 2005, 536 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Es ist auch nicht abwägungsfehlerhaft, wenn ein Regionalplan nicht auf allen für eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie geeigneten Flächen die Errichtung von Windkraftanlagen zulässt (OVG LSA vom 11.11.2004 Az. 2 K 144/01).
  • VG Gießen, 16.02.2004 - 1 E 2759/03

    Darstellung von Flächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Ein atypischer Einzelfall ist bei Umständen zu bejahen, die bei der Festlegung der Vorrangzonen gerade nicht berücksichtigt wurden, oder auch solche Umstände, die zwar bei der Prüfung der ungeeigneten Bereiche berücksichtigt wurden, im Einzelfall wegen der notwendigerweise nur groben Betrachtung der von der Ausschlusswirkung erfassten übrigen Bereiche aber tatsächlich nicht greifen (OVG NRW vom 30.11.2001 NVwZ 2002, 1135; VG Giessen vom 16.2.2004 NVwZ-RR 2005, 95).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 17.03.2008 - Au 5 K 07.569
    Die Festlegung von Konzentrationszonen erfordert vielmehr ein schlüssiges, gesamträumliches Planungskonzept, das sicherstellt, dass ausreichend Flächen vorgesehen sind, auf denen sich die privilegierten Vorhaben gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen durchsetzen (BVerwG vom 21.10.2004 BVerwGE 122, 109; BayVGH vom 24.9.2007 a.a.O.).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 8 A 11033/04

    Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Unvereinbarkeit mit regionalem

  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 26 B 01.2833
  • VG Augsburg, 06.07.2006 - Au 5 K 04.1762
  • VG Augsburg, 04.05.2006 - Au 5 K 05.617
  • VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 4 K 12.654

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

    Dies ist vorliegend der Fall, wobei für die Beurteilung maßgeblich auf Kriterien wie z.B. die Dimension, der Standort und Auswirkungen der Anlage abzustellen ist (Spannovsky/Runkel/Goppel - a.a.O. - Rn. 171 zu § 4; BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 4/02 - BVerwGE 118, 33 - juris Rn. 11; VG Augsburg, U.v. 17.3.2008 - Au 5 K 07.569 - juris Rn. 26).

    Zwar kommt es auf den Einzelfall und nicht auf eine feste Größenordnung an, ab derer ein Vorhaben wie die vorliegende Windenergieanlage raumbedeutsam ist, doch bei einer Gesamthöhe von 180 m, einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotordurchmesser von 81 m ist jedenfalls von einem raumbedeutsamen Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 3 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ROG auszugehen (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2002 - 4 B 36/02 - BRS 65 Nr. 96 - juris Rn. 6; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger - a.a.O. - Rn. 128 zu § 35; VG Augsburg, U.v. 17.3.2008 - Au 5 K 07.569 - juris rn. 27).

    Der Regionalplan 9 ist zwar hinsichtlich der dargestellten Flächen und Ziele - wie oben bereits festgestellt - inhaltlich hinreichend bestimmt und es bestehen keine Anhaltspunkte für dessen Unwirksamkeit (vgl. VG Augsburg vom 17.3.2008 - Au 5 K 07.569 - juris Rn. 28 ff).

    Damit kommt es auch nicht darauf an, ob der Windenergie im Regionalplan im Übrigen in substantieller Weise Raum gegeben wurde (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 4/02 - BVerwGE 118, 33 - juris Rn. 41 und U.v. 13.3.2003 - 4 C 3/02 - BayVBl 2003, 757 - juris Rn. 20; Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger - a.a.O. - Rn. 127 zu § 35; VG Augsburg, U.v. 17.3.2008 - Au 5 K 07.569 - juris Rn. 37).

  • VG Augsburg, 02.08.2013 - Au 4 S 13.909

    Vorläufiger Rechtsschutz (Stattgabe)

    Darüber hinaus genügen die von der Beigeladenen vorgetragenen Behauptungen einer Nichtberücksichtigung flug- und radarrelevanter Belange, insbesondere im Hinblick auf die bisherigen Entscheidungen zur Wirksamkeit des Regionalplans 9 (vgl. VG Augsburg, U.v. 23.1.2013 - Au 4 K 12.654 - juris Rn. 61; VG Augsburg, U.v. 17.3.2008 - Au 5 K 07.569 - juris Rn. 28 ff), nicht, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dessen Ungültigkeit anzunehmen.
  • VG Augsburg, 02.08.2013 - Au 4 S 13.867

    Zurückstellung von BImSch-Genehmigungen für Windenergieanlagen

    Darüber hinaus genügen die von der Beigeladenen vorgetragenen Behauptungen einer Nichtberücksichtigung flug- und radarrelevanter Belange, insbesondere im Hinblick auf die bisherigen Entscheidungen zur Wirksamkeit des Regionalplans 9 (vgl. VG Augsburg, U.v. 23.1.2013 - Au 4 K 12.654 - juris Rn. 61; VG Augsburg, U.v. 17.3.2008 - Au 5 K 07.569 - juris Rn. 28 ff), nicht, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dessen Ungültigkeit anzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht